[ Auszug: Eine Schenkung liegt nicht vor, wenn jemand zum Vorteil eines anderen
einen Vermögenserwerb unterlässt oder auf ein angefallenes, noch nicht
endgültig erworbe ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]